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   VG Düsseldorf, 17.12.2013 - 17 K 6134/13.A   

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VG Düsseldorf, 17.12.2013 - 17 K 6134/13.A (https://dejure.org/2013,41720)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.12.2013 - 17 K 6134/13.A (https://dejure.org/2013,41720)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - 17 K 6134/13.A (https://dejure.org/2013,41720)
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  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 42.99

    Abschiebungsandrohung; Zielstaat; Herkunftsstaat; Absehen von

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.12.2013 - 17 K 6134/13
    Ist indes die Staatsangehörigkeit bzw. das Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Ausländers ungeklärt und - wie wohl regelmäßig - auch ein aufnahmebereiter anderer Staat nicht erkennbar, so liegen besondere Umstände vor, die ein Absehen von der Zielstaatsbezeichnung rechtfertigen, vgl. BVerwG Urteil vom 25. Juli 2000 - 9 C 42/99 -, juris Rn. 13 f.

    Ein Anspruch auf den möglicherweise günstigeren Rechtsschutz gegen eine Zielstaatsbezeichnung in der Abschiebungsandrohung steht dem Betroffenen dagegen nicht zu, vgl. BVerwG Urteil vom 25. Juli 2000 - 9 C 42/99 -, juris Rn. 13.

    In beiden Fällen muss ihm vor der Abschiebung der Zielstaat bekannt gegeben und die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes ermöglicht werden, vgl. BVerwG Urteil vom 25. Juli 2000 - 9 C 42/99 -, juris Rn. 14.

  • BVerwG, 24.04.1990 - 9 C 4.89

    Ungeklärte Nationalität des Asylbewerbers - Wehrdienstverweigerung und politische

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.12.2013 - 17 K 6134/13
    Die Staatsangehörigkeit bzw. das Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts stellt einen wesentlichen Bestandteil der persönlichen Verhältnisse des Asylsuchenden dar, bezüglich derer er eine Schilderung geben muss, die den geltend gemachten Anspruch lückenlos zu tragen vermag, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1990 - 9 C 4/89 -, juris Rn. 12.

    Regelmäßig wird es dem Asylbewerber keine Schwierigkeit bereiten, zur vorrangig entscheidungserheblichen Frage seiner Staatsangehörigkeit bzw. seines ständigen Aufenthalts als Staatenloser durch Vorlage entsprechender Personaldokumente den Nachweis seiner Herkunft zu führen, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1990 - 9 C 4/89 -, juris Rn. 12.

    In einem solchen Fall muss der Tatrichter sich anhand aller Umstände des Falles, vor allem unter Würdigung der Einlassung des Asylklägers schlüssig werden, ob der Kläger die Staatsangehörigkeit, auf die er sich beruft, tatsächlich besitzt oder als Staatenloser aus einem bestimmten Staat eingereist ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1990 - 9 C 4/89 -, juris Rn. 12.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2008 - 18 E 359/07

    Syrische Staatsangehörige Passbeschaffung Mitwirkung Altfallregelung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.12.2013 - 17 K 6134/13
    Denn nach dem Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom September 2010, Seite 22, ist davon auszugehen, dass erwachsene Syrer die Nummer des syrischen Zivilregisters, in das syrische Staatsangehörige eingetragen werden, kennen, vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 18 E 359/07 -, juris Rn. 23 ff. m.w.N.
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